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Duk

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Samstag, 19. Dezember 2009, 19:32

Gesetze für den Import, Gebrauch und Verkauf von Snus in Österreich, Deutschland und der Schweiz

Ich habe mal die geltenden Gesetzbestimmungen für die deutschsprachigen Länder Österreich, Deutschland und Schweiz zusammengeschrieben, ich finde das sollte mal klipp und klar notiert werden in der FAQ, damit nicht unnötig Fragen gestellt werden. ;)



--------------------------

Deutschland

Altersgrenze:
18 Jahre
Import: Legal
Gebrauch: Legal
Verkauf: Illegal


Österreich

Altersgrenze: 16 Jahre
Import: Legal
Gebrauch: Legal
Verkauf: Illegal


Schweiz

Altersgrenze: keine (*)
Import: Legal
Gebrauch: Legal
Verkauf: Illegal

(*) - Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Verkaufsverbot bei Jugendlichen unter 18- bzw. 16 Jahren; der Bund empfiehlt den Verkaufsstellen jedoch, es auf freiwilliger Basis den Kollegen in Deutschland und Österreich gleich zu tun. Einzelne Kantone können abweichende Regelungen haben.

--------------------------




Sollten die Informationen falsch sein, bitte melden! Ich habe mich informiert und gehe somit davon aus, das die Informationen der Wahrheit entsprechen, trotzdem gilt auf Obiges keine Gewähr. Die Bestimmungen für Österreich sind zu 100% korrekt, da ich in Österreich lebe und mich hierzulande in einigen Trafiken auch informiert habe. Die Angaben für Deutschland und die Schweiz sind zu 99% korrekt, da ich auf verschiendensten Seiten, u.A. Wikipedia, nachgelesen habe, dass die Informationen so sind, wie ich sie oben dargestellt habe. Jedoch ist nicht alles wahr, was im Internet steht, sogar die Wikipedia ist für jeden frei editierbar, also garantiere ich nicht, dass die Angaben oben 100%ig richtig sind.

Mfg :P

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Duk« (20. Dezember 2009, 00:22)


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Sonntag, 20. Dezember 2009, 10:28

Super Thread! Muss ich gleich ganz oben anpinnen.
Viele Grüße
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toctoc

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Sonntag, 20. Dezember 2009, 10:39

Danke für die Zusammenstellung.
Allerdings fehlt mir noch die Info wo Du die Infos her hast. Also quasi die Quellenangabe aus den entsprechenden Gesetzestexten.
Denn dann beim Zoll zu argumentieren "das ist so, weil ich das weiss" wird wohl nicht viel bringen. Gibt es da irgendwelche Verweise im entsprechenden Gesetzestext die man anführen und zitieren kann??

Grüße

EDIT: Ok, hab überlesen dass Du Wikipedia und andere Seiten herangezogen hast. Allerdings kann man sich darauf ja auch nicht berufen leider (selbst für Uni-Sachen wie Hausarbeiten etc. darf man - zumindest bei uns - keine Wikipedia-Quellen angeben, da sie nicht wissenschaftlich genug sind.... :(

Duk

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Sonntag, 20. Dezember 2009, 13:03

Vielen Dank für das Feedback!

Ich werde in nächster Zeit noch ein generelles FAQ-Posting zu Snus machen und dann bei beiden Threads noch die Quellenangaben dazuschreiben bzw. vlt. noch wenn ich die jeweiligen Seiten der Gesetzbücher der jeweiligen Länder finde die Seiten rausscannen.

skoaler

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Montag, 21. Dezember 2009, 12:44

sehr guter post Duk :D

Duk

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Montag, 21. Dezember 2009, 17:51

Verweise auf Gesetzessammlungen

Also, die für uns relevanten Gesetze sind im Wesentlichen:

1) Die Tabakverordnung, zu finden auf http://www.rechtliches.de/info_TabakV.html
2) Das Bürgerliche Gesetzbuch, zu finden auf http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
3) Das Fernabsatzgesetz, das aber mittlerweile in das BGB integriert wurde (siehe 2))
4) Die Fernabsatzrichtlinie der EU. Sie greift zwar nicht unmittelbar, ist aber für die Auslegung des deutschen REchts massgeblich. Man findet sie auf http://www.fernabsatz-gesetz.de/fernabsatzrichtlinie.htm

Alle Verknüpfungen natürlich ohne Gewähr.

Vielleicht könnte man die Gesetzestexte ja über einen eigenen Vermerk "Rechtliches" von diesem Forum aus verknüpfen. Dann muss man nicht jedes Mal in diesen Faden gucken, wenn man ein Gesetz sucht.

Starfighter

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Montag, 21. Dezember 2009, 18:52

Wir wollen in nächster Zeit die Foren sowieso neu strukturieren da bietet sich sowas an. Ist jedenfalls ne gute Idee @widu


Bis zum Neujahr wird es aber noch dauern.
Viele Grüße
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Dienstag, 22. Dezember 2009, 14:28

...Jungs....Ihr seid echt klasse... :D

Widu

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Mittwoch, 23. Dezember 2009, 00:43

RE: Verweise auf Gesetzessammlungen

Also, die für uns relevanten Gesetze sind im Wesentlichen:

1) Die Tabakverordnung, zu finden auf http://www.rechtliches.de/info_TabakV.html
2) Das Bürgerliche Gesetzbuch, zu finden auf http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/
3) Das Fernabsatzgesetz, das aber mittlerweile in das BGB integriert wurde (siehe 2))
4) Die Fernabsatzrichtlinie der EU. Sie greift zwar nicht unmittelbar, ist aber für die Auslegung des deutschen REchts massgeblich. Man findet sie auf http://www.fernabsatz-gesetz.de/fernabsatzrichtlinie.htm

Alle Verknüpfungen natürlich ohne Gewähr.

Vielleicht könnte man die Gesetzestexte ja über einen eigenen Vermerk "Rechtliches" von diesem Forum aus verknüpfen. Dann muss man nicht jedes Mal in diesen Faden gucken, wenn man ein Gesetz sucht.
Was noch fehlt:

5) Das "vorläufige Tabakgesetz". Man sollte sich von dem Namen nicht täuschen lassen. Das Gesetz ist von 1974 und gilt immernoch. Nichts hält länger, als eine provisorische Lösung (siehe auch das Grundgesetz). Dieses "vorläufige" Gesetz findet man auf: http://www.gesetze-im-internet.de/lmg_19…R019460974.html

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Montag, 4. Januar 2010, 11:49

Und gerade die TabV bezieht sich auch auf Dip (also US Import)

MrSamy

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Donnerstag, 26. August 2010, 22:40

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so in meinem neuen thread habe ich es eh schon ausgebessert, aber vielleicht solltest du es auch ausbessern:
in österreich sind snus auch ab 18 jahren!

somit gibts eigendlcih keinen unterschied!

liebste grüsse
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