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Das bestellen, sprich die Einfuhr im nicht Reiseverkehr, ist eine Ordnungswidrigkeit. Von daher nichts aus dem EU Ausland bestellen. Da ist die Chance, dass der Snus beim Zoll hängen bleibt, recht hoch.
Wenn du dir selbst was mitbringst, ist das für den Eigengebrauch zulässig. Die Menge ist allerdings nicht abschließend geregelt.
Das bestellen, sprich die Einfuhr im nicht Reiseverkehr, ist eine Ordnungswidrigkeit. Von daher nichts aus dem EU Ausland bestellen. Da ist die Chance, dass der as us beim Zoll hängen bleibt recht hoch.
Wenn du dir selbst was mitbringst, ist das für den Eigengebrauch zulässig. Die Menge ist allerdings nicht abschließend geregelt.
Tritt dies mit dem neuen Gesetz erst in kraft oder gilt das schon?